{"id":71469,"date":"2021-02-04T10:27:19","date_gmt":"2021-02-04T10:27:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.home-kueppersbusch.com\/de-de\/?page_id=71469"},"modified":"2022-07-05T06:53:29","modified_gmt":"2022-07-05T06:53:29","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.home-kueppersbusch.com\/de-de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;3.22&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;3.25&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.0.47&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.9.4&#8243; vertical_offset_tablet=&#8220;0&#8243; horizontal_offset_tablet=&#8220;0&#8243; z_index_tablet=&#8220;0&#8243; text_text_shadow_horizontal_length_tablet=&#8220;0px&#8220; text_text_shadow_vertical_length_tablet=&#8220;0px&#8220; text_text_shadow_blur_strength_tablet=&#8220;1px&#8220; link_text_shadow_horizontal_length_tablet=&#8220;0px&#8220; link_text_shadow_vertical_length_tablet=&#8220;0px&#8220; link_text_shadow_blur_strength_tablet=&#8220;1px&#8220; ul_text_shadow_horizontal_length_tablet=&#8220;0px&#8220; ul_text_shadow_vertical_length_tablet=&#8220;0px&#8220; ul_text_shadow_blur_strength_tablet=&#8220;1px&#8220; ol_text_shadow_horizontal_length_tablet=&#8220;0px&#8220; ol_text_shadow_vertical_length_tablet=&#8220;0px&#8220; ol_text_shadow_blur_strength_tablet=&#8220;1px&#8220; quote_text_shadow_horizontal_length_tablet=&#8220;0px&#8220; quote_text_shadow_vertical_length_tablet=&#8220;0px&#8220; quote_text_shadow_blur_strength_tablet=&#8220;1px&#8220; header_text_shadow_horizontal_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_text_shadow_vertical_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_text_shadow_blur_strength_tablet=&#8220;1px&#8220; header_2_text_shadow_horizontal_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_2_text_shadow_vertical_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_2_text_shadow_blur_strength_tablet=&#8220;1px&#8220; header_3_text_shadow_horizontal_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_3_text_shadow_vertical_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_3_text_shadow_blur_strength_tablet=&#8220;1px&#8220; header_4_text_shadow_horizontal_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_4_text_shadow_vertical_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_4_text_shadow_blur_strength_tablet=&#8220;1px&#8220; header_5_text_shadow_horizontal_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_5_text_shadow_vertical_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_5_text_shadow_blur_strength_tablet=&#8220;1px&#8220; header_6_text_shadow_horizontal_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_6_text_shadow_vertical_length_tablet=&#8220;0px&#8220; header_6_text_shadow_blur_strength_tablet=&#8220;1px&#8220; box_shadow_horizontal_tablet=&#8220;0px&#8220; box_shadow_vertical_tablet=&#8220;0px&#8220; box_shadow_blur_tablet=&#8220;40px&#8220; box_shadow_spread_tablet=&#8220;0px&#8220;]<\/p>\n<h1>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER K\u00dcPPERSBUSCH HAUSGER\u00c4TE GMBH<\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/p>\n<h2>F\u00dcR UNTERNEHMEN<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>K\u00fcppersbusch Hausger\u00e4te GmbH<br \/>\nAllgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen zur Verwendung im Gesch\u00e4ftsverkehr gegen\u00fcber Unternehmern.<\/b><\/p>\n<p><b>1 Allgemeine Bestimmungen<\/b><\/p>\n<p>&#8211; Die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (\u201eAVL\u201c) von K\u00fcppersbusch Hausger\u00e4te GmbH (\u201eK\u00fcppersbusch\u201c) gelten f\u00fcr die rechtlichen Beziehungen zwischen K\u00fcppersbusch und ihren Kunden (im folgenden \u201eBesteller\u201c), soweit es sich hierbei um Unternehmer im Sinne von \u00a7 14 Abs. 1 BGB, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen handelt.<br \/>\n&#8211; Die AVL gelten in der jeweils g\u00fcltigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge.<br \/>\n&#8211; Die AVL von K\u00fcppersbusch gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, K\u00fcppersbusch stimmt deren Geltung ausdr\u00fccklich zu.<\/p>\n<p><b>2 Angebot und Annahme<\/strong><\/b><\/p>\n<p>&#8211; Die Angebote von K\u00fcppersbusch sind nicht bindend, sondern als Aufforderung an den Besteller zu verstehen, K\u00fcppersbusch ein Vertragsangebot zu unterbreiten.<br \/>\n&#8211; Der Vertrag kommt durch die Angebotserkl\u00e4rung des Bestellers und die Annahme von K\u00fcppersbusch, sei es durch ausdr\u00fcckliche Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Lieferung, zustande. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist K\u00fcppersbusch berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. F\u00fcr den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Versendung des Bestellauftrages durch den Besteller, f\u00fcr das Fristende der Zeitpunkt des Zugangs der Vertragsannahme durch K\u00fcppersbusch beim Besteller ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p><b>3 Preise und Zahlungsbedingungen<\/b><br \/>\n&#8211; Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von K\u00fcppersbusch zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br \/>\n&#8211; Vorbehaltlich einer anderweitig getroffenen Regelung ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw., soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, Abnahme der Ware f\u00e4llig und zahlbar. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang bei K\u00fcppersbusch.<br \/>\n&#8211; Bei Vertr\u00e4gen mit einem Netto-Lieferwert von mehr als EUR 5.000,&#8211; ist K\u00fcppersbusch berechtigt, eine Anzahlung i.H. v. 20 % des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist f\u00e4llig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung.<\/p>\n<p><b>4 Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung, Verbindung<\/b><br \/>\n&#8211; K\u00fcppersbusch beh\u00e4lt sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung vor. An Waren, die der Besteller nicht bereits vor der Lieferung vollst\u00e4ndig bezahlt hat, beh\u00e4lt sich K\u00fcppersbusch das Eigentum bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller vor.<br \/>\n&#8211; Vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen d\u00fcrfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpf\u00e4ndet noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der Besteller hat K\u00fcppersbusch unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen.<br \/>\n&#8211; Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, ist K\u00fcppersbusch berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des R\u00fccktritts herauszuverlangen. Zahlt der Besteller den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, kann K\u00fcppersbusch diese Rechte geltend machen, wenn dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<br \/>\n&#8211; Der Besteller ist berechtigt, \u00fcber die im Eigentum von K\u00fcppersbusch stehenden Waren im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang zu verf\u00fcgen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit K\u00fcppersbusch rechtzeitig nachkommt.<br \/>\nBei der Verarbeitung der von K\u00fcppersbusch gelieferten Waren durch den Besteller gilt K\u00fcppersbusch als Hersteller und erwirbt unmittelbar Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt K\u00fcppersbusch unmittelbar Miteigentum an den neuen Waren im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswerts der von K\u00fcppersbusch gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien.<br \/>\n&#8211; Sofern eine Verbindung der von K\u00fcppersbusch gelieferten Waren mit einer Sache des Bestellers in der Weise erfolgt, da\u00df die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, da\u00df der Besteller K\u00fcppersbusch Miteigentum an der Sache im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der von K\u00fcppersbusch gelieferten Ware zum Rechnungswert der Hauptsache \u00fcbertr\u00e4gt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich f\u00fcr K\u00fcppersbusch.<br \/>\n&#8211; Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen sich K\u00fcppersbusch das Eigentum vorbehalten hat, tritt der Besteller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit K\u00fcppersbusch an diese ab. Sofern K\u00fcppersbusch im Falle der Verarbeitung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, erfolgt die Abtretung im Verh\u00e4ltnis des Wertes der von K\u00fcppersbusch unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Wert der unter dem Vorbehaltseigentum Dritter stehenden Waren. K\u00fcppersbusch nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<br \/>\n&#8211; Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben K\u00fcppersbusch erm\u00e4chtigt. K\u00fcppersbusch verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen K\u00fcppersbusch gegen\u00fcber nachkommt, kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt. Liegt eine solche Pflichtverletzung vor, hat der Besteller auf Verlangen von K\u00fcppersbusch alle erforderlichen Ausk\u00fcnfte \u00fcber den Bestand der im Eigentum von K\u00fcppersbusch stehenden Waren und die an K\u00fcppersbusch abgetretenen Forderungen zu geben, die im Eigentum von K\u00fcppersbusch stehenden Waren als solche zu kennzeichnen und seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.<br \/>\n&#8211; L\u00e4sst das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts nicht oder nur in beschr\u00e4nkter Form zu, kann K\u00fcppersbusch sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Besteller ist verpflichtet, an allen erforderlichen Ma\u00dfnahmen (z.B. Registrierungen) zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und zum Schutze dieser Rechte mitzuwirken.<br \/>\n&#8211; \u00dcbersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von K\u00fcppersbusch um mehr als 10 %, so verzichtet K\u00fcppersbusch insoweit auf Sicherheiten. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt K\u00fcppersbusch.<\/p>\n<p><b>5 Zahlungsverzug, Aufrechnung<\/b><br \/>\n&#8211; Mit Ablauf der in \u00a7 3 Ziffer 2 genannten oder der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. W\u00e4hrend des Verzugs ist der Kaufpreis mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. K\u00fcppersbusch beh\u00e4lt sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins unber\u00fchrt.<br \/>\n&#8211; Der Besteller kann gegen Anspr\u00fcche von K\u00fcppersbusch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung oder einer Forderung, die zum Anspruch von K\u00fcppersbusch im Gegenseitigkeitsverh\u00e4ltnis steht, aufrechnen. Bei M\u00e4ngeln der Lieferung bleibt \u00a7 9 Abs. 7 unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><b>6 Lieferfrist und Lieferverzug<\/b><br \/>\n&#8211; Die Lieferfrist betr\u00e4gt vier Wochen ab Vertragsschluss, es sei denn, eine hiervon abweichende Frist wurde mit dem Besteller individuell vereinbart oder von K\u00fcppersbusch bei der Vertragsannahme angegeben. Sofern die Versendung der Ware vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe ab Lager an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<br \/>\n&#8211; K\u00f6nnen verbindliche Lieferfristen aus von K\u00fcppersbusch nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht eingehalten werden (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), wird K\u00fcppersbusch den Besteller hier\u00fcber unter gleichzeitiger Mitteilung eines voraussichtlichen neuen Liefertermins unverz\u00fcglich informieren. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, ist K\u00fcppersbusch berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers wird K\u00fcppersbusch unverz\u00fcglich erstatten. Die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer von K\u00fcppersbusch stellt einen Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung dar, sofern K\u00fcppersbusch ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen hat. Die gesetzlichen R\u00fccktritts- und K\u00fcndigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unber\u00fchrt. Unber\u00fchrt bleiben auch die R\u00fccktritts- und K\u00fcndigungsrechte des Bestellers gem. \u00a7 10.<br \/>\n&#8211; Der Eintritt des Lieferverzugs bei K\u00fcppersbusch bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine schriftliche Mahnung durch den Besteller erforderlich.<\/p>\n<p><b>7 Lieferung, Gefahr\u00fcbergang<\/b><br \/>\n&#8211; Soweit nicht anders bestimmt, erfolgt Lieferung ab Lager, wo auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung ist. Auf Verlangen des Bestellers wird die Ware auf dessen Kosten an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist K\u00fcppersbusch berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) im Rahmen des Angemessenen selbst zu bestimmen.<br \/>\n&#8211; Soweit nicht anders vereinbart geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den Besteller \u00fcber. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder die sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmte Person \u00fcber. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese f\u00fcr den Gefahren\u00fcbergang ma\u00dfgebend; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.<br \/>\n&#8211; Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, K\u00fcppersbusch erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).<\/p>\n<p><b>8 Annahmeverzug des Bestellers<\/b><br \/>\n&#8211; Ger\u00e4t der Besteller in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich die Lieferung von K\u00fcppersbusch aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gr\u00fcnden, so ist K\u00fcppersbusch berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. K\u00fcppersbusch kann in diesen F\u00e4llen vom Besteller ohne weiteren Nachweis f\u00fcr jede vollendete Kalenderwoche des Annahmeverzuges eine pauschale Entsch\u00e4digung i.H. v. 0,5% des Nettopreises (Lieferwert) verlangen, beginnend mit der Lieferfrist bzw. \u2013 soweit keine Lieferfrist besteht \u2013 mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Die pauschale Entsch\u00e4digung ist begrenzt auf den nach dem gew\u00f6hnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden, jedoch maximal auf 5% des Lieferwertes. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass K\u00fcppersbusch \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<br \/>\n&#8211; Das Recht von K\u00fcppersbusch auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie der gesetzlichen Anspr\u00fcche im Fall des Annahmeverzuges des Bestellers bleibt unber\u00fchrt. In diesem Fall ist eine bereits vom Besteller gezahlte pauschale Entsch\u00e4digung auf die weiteren Geldanspr\u00fcche anzurechnen.<\/p>\n<p><b>9 M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Bestellers, Garantie<\/b><br \/>\n&#8211; F\u00fcr die Rechte des Bestellers bei M\u00e4ngeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AVL nicht anders bestimmt. In allen F\u00e4llen unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher. Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die Beschaffenheit der Ware ausschlie\u00dflich aus den Produktspezifikationen von K\u00fcppersbusch.<br \/>\n&#8211; Beschaffenheits- sowie sonstige Angaben sind nur dann Garantien, wenn sie als solche vereinbart und bezeichnet werden.<br \/>\n&#8211; Liegt keine Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit vor, ist das Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Regelungen zu beurteilen. F\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen Dritter zur Beschaffenheit der Ware \u00fcbernimmt K\u00fcppersbusch keine Haftung.<br \/>\n&#8211; M\u00e4ngel an der Ware, die bei einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Untersuchung erkennbar sind, hat der Besteller nach Erhalt der Ware unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von zwei Wochen gegen\u00fcber K\u00fcppersbusch anzuzeigen. Andere M\u00e4ngel hat der Besteller K\u00fcppersbusch unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung anzuzeigen. Die Mitteilung hat in Textform und unter Angabe der Art und des Ausma\u00dfes des Mangels zu erfolgen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige gen\u00fcgt. Vers\u00e4umt der Besteller die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist die Haftung von K\u00fcppersbusch f\u00fcr den nicht oder nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.<br \/>\n&#8211; Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Besteller als Nacherf\u00fcllung zun\u00e4chst nach Wahl von K\u00fcppersbusch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.<br \/>\n&#8211; Die geschuldete Nacherf\u00fcllung kann davon abh\u00e4ngig gemacht werden, dass der Besteller den f\u00e4lligen Kaufpreis zahlt. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<br \/>\n&#8211; Liegt ein Mangel vor, tr\u00e4gt K\u00fcppersbusch die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Kosten. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, hat K\u00fcppersbusch Anspruch auf Ersatz der hierf\u00fcr erbrachten erforderlichen Aufwendungen.<br \/>\n&#8211; Ist die Nacherf\u00fcllung zweimal fehlgeschlagen, eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ist eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel ist der R\u00fccktritt ausgeschlossen.<br \/>\n&#8211; Anspr\u00fcche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 10; im \u00dcbrigen sind diese Anspr\u00fcche ausgeschlossen.<\/p>\n<p><b>10 Haftung<\/b><br \/>\n&#8211; K\u00fcppersbusch haftet f\u00fcr Sch\u00e4den nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AVL einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nicht anderweitig bestimmt.<br \/>\n&#8211; Auf Schadensersatz haftet K\u00fcppersbusch \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<br \/>\n&#8211; Die Haftungsbeschr\u00e4nkung auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit gilt nicht und K\u00fcppersbusch haftet somit auch bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit a) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, b) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); im Fall von lit. b) ist die Haftung von K\u00fcppersbusch jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<br \/>\n&#8211; Die Haftungsbeschr\u00e4nkung auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit gilt ferner nicht, soweit K\u00fcppersbusch einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen hat. Gleiches gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.<br \/>\n&#8211; Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn K\u00fcppersbusch die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p>\n<p><b>11 Verj\u00e4hrung<\/b><br \/>\n&#8211; M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Bestellers verj\u00e4hren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung oder, soweit vereinbart, ab Abnahme der Ware.<br \/>\n&#8211; F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers gem\u00e4\u00df \u00a7 10 gelten jedoch ausschlie\u00dflich die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<br \/>\n&#8211; Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Pflicht zur Nacherf\u00fcllung gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 437 Nr. 1, 439 BGB besteht nur, sofern w\u00e4hrend der 12-monatigen Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df Absatz 1 sowohl a) der Besteller die Nacherf\u00fcllung verlangt hat, als auch b) K\u00fcppersbusch seine Nacherf\u00fcllungspflicht verletzt hat.<br \/>\n&#8211; Es gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr dingliche Herausgabeanspr\u00fcche Dritter, bei Arglist des Verk\u00e4ufers sowie im Fall des R\u00fcckgriffs des Bestellers aufgrund der Vorschriften des Verbrauchsg\u00fcterkaufs.<br \/>\n&#8211; Die Verj\u00e4hrungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><b>12 Rechtswahl und Gerichtsstand<\/b><br \/>\n&#8211; Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis findet deutsches Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung. Ist die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts mit Blick auf die Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unzul\u00e4ssig oder unwirksam, gilt das Recht der belegenen Sache.<br \/>\n&#8211; Gerichtsstand ist der Sitz von K\u00fcppersbusch. K\u00fcppersbusch ist jedoch berechtigt, den Besteller wahlweise auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n<p>Stand 09\/2019<\/p>\n<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>F\u00dcR VERBRAUCHER<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von K\u00fcppersbusch Hausger\u00e4te GmbH f\u00fcr Lieferungen und Leistungen an Endverbraucher (Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB).<\/p>\n<p>F\u00fcr alle von der K\u00fcppersbusch Hausger\u00e4te GmbH (\u201eK\u00fcppersbusch\u201c) mit Verbrauchern im Sinne von \u00a7 13 BGB geschlossenen Vertr\u00e4ge gelten nur die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, es sein denn, etwas anderes wurde mit dem Endverbraucher ausdr\u00fccklich vereinbart. Soweit in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/b><\/p>\n<p><b>1. Zustandekommen des Vertrages:<\/b>Bestellungen des Endverbrauchers \u00fcber die Homepage von K\u00fcppersbusch stellen lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Endverbraucher erh\u00e4lt nach der Warenbestellung \u00fcber die Eingabemaske der Homepage eine Bestellbest\u00e4tigung. Diese informiert lediglich \u00fcber den Eingang der Bestellung des Endverbrauchers bei K\u00fcppersbusch. Ein Vertragsschluss mit dem Endverbraucher kommt erst mit Versand der bestellten Sache zustande.<\/p>\n<p><b>2.Preise, Versand und Rechnungsstellung<\/b><br \/>\na) Der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung ist ma\u00dfgeblich. Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweiligen Kosten der Lieferung und zuz\u00fcglich Umsatzsteuer. Lieferungen erfolgen nur innerhalb Deutschlands.<\/p>\n<p>b) Der Endverbraucher zahlt bei Bestellung \u00fcber die Homepage f\u00fcr die Lieferung, unabh\u00e4ngig vom Bestellwert die von der Zahlungsart abh\u00e4ngige, beim Bestellvorgang jeweils ausgewiesene Versandkostenpauschale. <\/p>\n<p><b>3. Eigentumsvorbehalt an gelieferten Waren:<\/b> Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der Kaufpreisforderung Eigentum von K\u00fcppersbusch.<\/p>\n<p><b>4. Aufrechnung,<\/b> Zur\u00fcckbehaltung Der Endverbraucher darf nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspr\u00fcchen oder solchen Anspr\u00fcchen, die zu dem Anspruch von K\u00fcppersbusch im Gegenseitigkeitsverh\u00e4ltnis stehen, aufrechnen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der Endverbraucher nur aus\u00fcben, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p><b>5. Schadensersatz, Gew\u00e4hrleistung<\/b><br \/>\na) Sofern und soweit nachfolgend nicht anderweitig geregelt, haftet K\u00fcppersbusch sowie die sie vertretenden Organe und Erf\u00fcllungsgehilfen \u2013 unbeschadet sonstiger Anspr\u00fcche des Endverbrauchers aus dem gleichen Sachverhalt \u2013 auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>b) Dieser Ausschluss gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, wobei wesentlich solche Vertragspflichten sind, die die Durchf\u00fchrung des Vertrages erm\u00f6glichen und auf deren Erf\u00fcllung der Endverbraucher deshalb vertrauen darf, und sich die Ersatzpflicht von K\u00fcppersbusch in diesen F\u00e4llen auf den vorhersehbaren und typischen Schaden beschr\u00e4nkt. Der Ausschluss gilt ferner nicht bei Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen der Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Anspr\u00fcchen aus der ausdr\u00fccklichen \u00dcbernahme einer Garantie.<\/p>\n<p>c) Im \u00dcbrigen bleiben die gesetzlichen M\u00e4ngelrechte unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><b>6. Widerrufsrecht: Bitte beachten Sie die Widerrufsbelehrung.<\/b><\/p>\n<p><b>7. Sonstiges<\/b><br \/>\na) Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleiben die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen im \u00dcbrigen wirksam.<\/p>\n<p>b) F\u00fcr alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens \u00fcber den Internationalen Warenkauf (CISG). Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europ\u00e4ischen Union kann das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern und soweit es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.<\/p>\n<p>c) Au\u00dfergerichtliche Streitschlichtung: Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem \u201eGesetz \u00fcber die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)\u201c sind wir nicht bereit.<\/p>\n<p>Stand 09\/2019[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER K\u00dcPPERSBUSCH HAUSGER\u00c4TE GMBH &nbsp; F\u00dcR UNTERNEHMEN&nbsp; K\u00fcppersbusch Hausger\u00e4te GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen zur Verwendung im Gesch\u00e4ftsverkehr gegen\u00fcber Unternehmern. 1 Allgemeine Bestimmungen &#8211; Die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (\u201eAVL\u201c) von 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